Freitag, 17. Mai 2024
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Rauchwarnmelderpflicht

Rauchmelderpflicht !
Das Jahr neigt sich dem Ende und damit auch die Übergangsfrist für Rauchmelder bei uns in Thüringen.
Nach der Thüringer Bauordnung (ThürBo) §48 endet mit dem Jahr 2018 die Übergangsfrist für Bestandsbauten.
Das heißt das nun jede Wohnung oder Haus in den Schlafräumen und Kinderzimmer sowie Flure mindestens einen Rauchwarnmelder haben muss.!